Wie in der Mitteilung des Bundesrates vom 29. April 2020 wurde kommuniziert wurde, werden die Maturitätszeugnisse auf der Grundlage der Erfahrungsnoten erstellt werden. Ausserdem ist von jeder Maturandin und jedem Maturanden eine Reflexionsarbeit über das im Fernunterricht Gelernte einzureichen. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Erfahrungsnoten ein ungenügendes Maturitätszeugnis erhalten würden, müssen eine vollständige Maturitätsprüfung ablegen.
Gymnasium Burgdorf